Aktuelle Coronaregeln
Liebe Gäste,
ab dem 4. März 2022 gilt für den Innenraum die Regel: 3G (Geimpft, Genesen, Getestet (Schnelltest) oder Geboostert)
Einer der folgenden Nachweise ist erforderlich:
- Impfbescheinigung über vollständigen Impfschutz (QR Code / Impfpass)
- Genesenen-Nachweis (mind. 28 Tage, max. 6 Monate alt)
- Schnelltest
- Schul-Testheft, regelmäßig geführt (bis max. 18 Jahre)
- Ärztliches Attest in Verbindung mit einem negativen Schnelltest (für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können)
Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis zur Kontrolle beim Eingang bereit!
Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen der oben stehenden Nachweise.
Im Außenbereich ist weiterhin keiner dieser Nachweise erforderlich!